Mindestalter: 15 Jahre
Du darfst... Mofa bis 50 ccm und max.
25 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit,
einsitzig fahren
Am öffentlichen Straßenverkehr darfst Du nur teilnehmen, wenn Du neben Deiner erworbenen Mofaprüfbescheinigung auch eine KfZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Als Nachweis dient hier das Versicherungskennzeichen. Es ist jeweils vom 01. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig, also max. 1 Jahr lang.
Außer dem Kennzeichen bekommst Du auch eine Versicherungsbescheinigung als schriflichen Versicherungsnachweis. Diese Bescheinigung musst Du ebenso wie die Prüfbescheinigung immer dabei haben.
Theorie: 6 Doppelstunden à 90 Minuten Mofa-Kurs
Praxis: 90 Minuten Grundausbildung nach Fahrschüler-AusbO
Theorie: 20 Fragen mit max. 7 Fehlerpunkten
Praxis: entfällt