Du bist mindestens 18 Jahre alt bzw kurz davor es zu werden? Und Du möchtest gern Autofahren um mobil, eigenständig und unabhängig zu sein? Super, dann bist Du an dieser Stelle genau richtig!
Mindestalter: 18 Jahre für bF 17 entsprechend 17 Jahre
Einschluss: Führerscheinklasse AM und L
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darfst Du fahren:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen solcher der Klassen A1, A2 und A)
auch mit Anhänger:
Theorie 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff bei Ersterwerb
6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff bei Erweiterung
2 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
5 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden à 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Theorie 30 Fragen bei Ersterwerb mit max. 10 Fehlerpunkten
(die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn 2x5 Fehlerpunkte)
20 Fragen bei Erweiterung mit max. 6 Fehlerpunkten
Praxis 45 Minuten Prüfungszeit
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
Fahren Inner- und Außerorts evtl auch auf Autobahnen
3 von 5 Grundfahraufgaben
Du möchtest gern einen kleinen Wohnwagen oder einen etwas größeren Anhänger mit deinem Auto bewegen? Super, dann bist Du an dieser Stelle richtig! Hier gibt es übrigens auch keine theoretische oder praktische Prüfung, damit kann man diese Schlüsselzahl im Führerschein in kurzer Zeit erlangen!
Mindestalter: 18 Jahre für bF 17 entsprechend 17 Jahre
Einschluss: keine
Vorbesitz: Führerschein der Klasse B oder bF17
Mit Eintragung der Schlüsselzahl 96 darfst Du fahren:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Es gibt hier lediglich eine Fahrerschulung!
Keine Theorieprüfung, keine Praxisprüfung!
Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese umfasst mindestens 7 Stunden, und setzt sich wie folgt zusammen:
Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein ist der Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung beizubringen. Diese erhälst Du bei uns nach Abschluss deiner Ausbildung.
Hast Du vielleicht ein sehr großes Haustier z.B. ein Pferd? Oder Du hast einen großen Anhänger für den Du den Führerschein der Klasse BE benötigst? Dann bist Du richtig an dieser Stelle!
Mindestalter: 18 Jahre für bF 17 entsprechend 17 Jahre
Einschluss: keine
Vorbesitz: Führerschein Klasse B oder bF17
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE darfst Du fahren:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger
Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt!
Praxis Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunde à 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit
Praxis 45 Minuten Prüfungszeit
Fahrtechnische Vorbereitung mit
Trennen und Verbinden des Zuges
Fahren Inner-und Außerorts evtl auch auf Autobahnen
eine Grundfahraufgabe