Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
20 Jahre für Krafträder bei einem
Vorbesitz der Klasse A2 von
mind. 2 Jahren
21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr
als 15 kW
Einschlussklassen: AM, A1 und A2
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darfst Du fahren:
Neuerung seit dem 19.01.2013:
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff à 90 Minuten bei Ersterwerb
6 Doppelstunden Grundstoff à 90 Minuten bei Erweiterung
4 Doppelstunden à 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
5 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Lanstraße
4 Fahrstunden à 45 Minuten auf Autobahn- oder Kraftfahrstraße
3 Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1 und A2 reduzieren sich die besonderen Ausbildungsfahrten wie folgt:
3 Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden à 45 Miuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
1 Fahrstunde à 45 Minuten bei Dunkelheit oder Dämmerung
Theoretische Prüfung: 30 Fragen bei Ersterwerb
max. 10 Fehlerpunkte
( nicht bestanden bei 2x5 Fehlerpunkten)
20 Fragen bei Erweiterung
max. 6 Fehlerpunkte
Neuerung seit dem 19.01.2013:
Theoretische Prüfung entfällt bei
Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als
2 Jahren !
Praktische Prüfung: 60 Minuten Prüfungszeit
Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der
Prüfungsfahrt
Fahren Inner- und Außerorts
6 von 9 Grundfahraufgaben
Neuerung seit dem 19.01.2013:
Bei stufenweisem Aufstieg, d.h. Vorbesitz der
der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren
Verkürzung der Prüfungszeit auf 40 Minuten
hier nur 4 von 9 Grundfahraufgaben