Über 60 % der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18 bis 24 jährigen
verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 % alle Fahrer
darstellt!
Fachleute beziehen gemeinsam Stellung und sind sich einig:
Es fehlt an nötiger Fahrerfahrung!
Der Führerschein mit 17 sieht deshalb, vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger, eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor. Die Aufgabe der gewählten Begleitperson- oder personen besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten.
Keinesfalls soll die Begleitperson als "Aushilfsfahrlehrer" auftreten. Sie hat
eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit beruhigend auf die Fahrweise des Anfängers wirken. Die Verantwortung liegt allein beim jungen Fahranfänger selbst.
Mit 16 1/2 Jahren kannst Du die Ausbildung beginnen.
Zusätzlich zu den üblichen Antragsformularen benötigt das Straßenverkehrsamt
Die Vorbereitung Deiner Ausbildung
Um die Ziele der Begleitphase erreichen zu können, wird den Fahranfängern und ihren Begleitern drigend empfohlen, sich umfassend zu den Regeln und Besonderheiten zu informieren. Wir halten hierzu Informationsmaterial bereit, aber Du findest auch einen Link
zu einer sehr informativen Internetseite unter dem Tread "Links" zu diesem Thema.
Der Kartenführerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung
ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
Voraussetzungen an den/die Begleiter: