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Achim´s Fahrschule!

Unterricht in Wolfenbüttel

Klasse B Mo., Di., und Do.

18:30 - 20:00 Uhr

Klasse A Mittwoch

18:30 - 20:00 Uhr

 

letzte Aktualisierung:

25.04.2023

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Topaktuelle NEWS vom Verlag Heinrich Vogel zum Thema

Stichtag ist der 01. Mai 2014!

 

Alles Wichtige auf einen Blick gibt es hier

 

http://www.fahren-lernen.de/Fahrlehrer/News/Detail/tabid/386/ArticleId/1729/Der-neue-Punktetacho-zum-01-05-2014.aspx

Punktereform tritt am 01.05.2014 in Kraft!

Wir stellen euch hier einige Informationen zu dem Thema bereit. Noch mehr detailiertere Informationen findet ihr beispielsweise auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 

Änderungen im Punktesystem:

Der Name "Verkehrszentralregister" wird ab dem 01.Mai 2014 abgelöst und heißt dann "Fahreignungsregister". Auch die Seminare zum Punkteabbau erhalten neue Namen, hier heißt es dann nicht mehr "ASP-Aufbau-Seminar für Punkteauffällige" sondern "FES-Fahr-Eignungs-Seminar".

 

Im neuen Fahreignungsregiter erfolgt die Bewertung der Vergehen mit 1,2 oder 3 Punkten statt wie bisher mit 1-7 Punkten je nach Vergehen. Bei 4 oder 5 Punkten wird man schriftlich ermahnt, bei 6 oder 7 Punkten verwarnt. Ja und bei 8 Punkten ist der Lappen dann weg, was bisher ja erst bei 18 Punkten der Fall war.

 

Umrechnung der Punkte:

 Punktestand vor dem 01.05.2014             Punktestand ab dem 01.05.2014              
1-3 1     Vormerkung §4 Abs 4 FeV
4-5 2     Vormerkung §4 Abs 4 FeV
6-7 3     Vormerkung §4 Abs 4 FeV
8-10 4  1: Ermahnung §4 Abs 5 Satz 1 Nr 1
11-13 5  1: Ermahnung §4 Abs 5 Satz 1 Nr 1
14-15 6  2: Verwarnung §4 Abs 5 Satz 1 Nr 2
16-17 7  2: Verwarnung §4 Abs 5 Satz 1 Nr 2
18 oder mehr 8  3: Entzug       §4 Abs 5 Satz 1 Nr 3

 

Punkte für Vergehen, die ab dem 01. Mai 2014 nicht mehr bepunktet würden, werden gelöscht. Punktabzug wegen freiwilliger Teilnahme an einem ASP werden noch angerechnet (vom alten Stand abgezogen und neu umgerechnet).

 

Ist ein freiwilliger Punkteabbau möglich?

Bei Ermahnung oder Verwarnung erfolgt der Hinweis, dass freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden kann. Eine verpflichtende Teilnahme an einem FES wird es nicht mehr geben. Bei freiwilliger Teilnahme wird bei einem Punktestand von 1-5 Punkten 1 Punkt abgezogen. Dieser Punktabzug ist weiterhin nur alle 5 Jahre möglich.

 

Übergangszeit- ASP oder FES?

Wurde ein ASP-Seminar noch vor dem 01. Mai 2014 angeordnet, gibt es 2 Verfahrensweisen:

 

1) Das Seminar muss noch bis zum 30. April 2014 als ASP weitergeführt werden, wenn mit

   dem Seminar vor dem Stichtag 01. Mai 2014 bereits begonnen wurde.

 

2) Wurde das Aufbauseminar bis zum 01. Mai 2014 nocht nicht begonnen, darf man auch

   direkt am verkehrspädagogischen Teil des FES teilnehmen.

 

Aufbau des neuen Fahreignungsseminars (FES früher ASF)

 

  • ersetzt das bisherige Aufbauseminar
  • verkehrsauffällige Kraftfahrer sollen dabei unterstützt werden, sich verkehrskonform zu verhalten
  • durch verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird bessers Fahrverhalten gefördert und ein Mehr an Sicherheit vermittelt
  • wird bei freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von 5 Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet
  • bei 1-5 Punkten kann einmal in 5 Jahren 1 Punkt abgebaut werden
  • bei 6-7 Punkten (Verwarnung) und freiwilliger Teilnahme ist kein Punkteabbau möglich

       

   Quelle: Bundesministerium für Verkehr