Die lange geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde nun in die Tat umgesetzt: Mit dem vollständigen Neuerlass der StVO trat am 1. April 2013 die sogenannte „Verordnung zur
Neufassung der Straßenverkehrsordnung“ in Kraft. Bestehende Rechtsunsicherheiten wurden damit endgültig beseitigt.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem folgende Punkte vor:
- Für das Parken ohne Parkschein oder -scheibe gibt es künftig einen Strafzettel von mindestens 10 Euro. Auch die anderen Verfehlungen beim Parken werden jeweils 5 Euro teurer: Eine halbe
Stunde überziehen liegt nun bei 15 Euro, zwei Stunden bei 20 und drei Stunden bei 25 Euro.
- Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro und ab einer Stunde sogar 30 Euro hinlegen.
- Beim Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurden bisher 15 Euro fällig – dieses Bußgeld wird auf 25 Euro heraufgesetzt. Lkw ab 3,5 Tonnen müssen 75 Euro zahlen.
- Das unvorsichtige Aufklappen der Autotür beim Aussteigen zieht oft Radfahrer in Mitleidenschaft. Diese Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kostet in Zukunft 20 statt 10 Euro.
- Ebenfalls verdoppelt hat sich das Bußgeld beim Fahren ohne Licht in der Dunkelheit – und dazu zählen auch Scheinwerfer, die zwar eingeschaltet, aber zu verdreckt oder schneeverkrustet sind.
Hierfür werden 20 Euro fällig.
Auch einige Verkehrsschilder werden erneuert, alte behalten mit einer Übergangsregelung noch die nächsten 10 Jahre ihre Gültigkeit. Ausreichende Info`s darüber erhaltet ihr natürlich in unseren
Fahrschulen.